Ausgabe 7-8.2022 Arbeitssicherheit
Gefahren bannen, bevor sie entstehen
Flüssigkunststoffe werden als Gefahrstoffe eingestuft. Sofern die Handwerker jedoch im Betrieb und auf der Baustelle die vorgegebenen Maßnahmen im Sinne des Arbeitsschutzes einhalten, besteht für ihre Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen in ihrer Umgebung keine Gefahr. Diese Vorkehrungen betreffen neben der Verarbeitung auch den Transport, die Vorbereitung des Einsatzortes sowie die Lagerung.