Im Streit zwischen Bundestag und Bundesrat um die Solarstrom Einspeisevergütung haben sich die Kontrahenten im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss geeinigt: Die angekündigten Kürzungen werden nun zeitlich gestaffelt umgesetzt und betragen für Aufdachanlagen rückwirkend zum 1. Juli 2010 zunächst 13 Prozent und ab 1. Oktober 2010 nochmals 3 Prozent. Die Begründung für die Reduzierung der Einspeisevergütung sind die geringeren Investitionskosten, da im vergangenen Jahr aufgrund der zunehmenden Massenherstellung von Photovoltaik-Modulen die Preise für kristalline Produkte aus Europa und Japan um 35 Prozent, aus China sogar um 45 Prozent gesunken waren. Darüber hinaus gelten dachintegrierte Photovoltaik-Anlagen künftig nicht mehr als Gebäudehülle, sondern als bewegliche Wirtschaftsgüter, die über 20 statt bisher 30 Jahre abgeschrieben werden können.
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Klare
Verhältnisse: Für die Solarstrom-Einspeisevergütung wurde im
Vermittlungsausschuss ein Kompromiss gefunden.
Bildquelle: Gust
/ Berliner Energieagentur




